Beschreibung
Sichttasche für schnelle Dokumentenkennung am Arbeitsplatz
Für Lager/Produktion/Logistik – diese selbstklebende Sichttasche im Format DIN A7 quer bietet einen klaren, geschützten Platz für Belege, Etiketten oder Kurzinformationen direkt an Behältern und Maschinen. Durch die transparente Ausführung bleiben Barcodes und QR-Codes scannerlesbar, sodass Suchzeiten reduziert und Fehlgriffe vermieden werden.
Befestigung und Handhabung
Die Ausführung mit einem Schaumklebestreifen ermöglicht das einfache Aufbringen auf glatten Oberflächen. Die selbstklebende Befestigung eignet sich besonders dort, wo kein magnetischer Untergrund vorhanden ist oder eine dauerhafte Fixierung gewünscht wird. Mindestbestellmenge und Verpackungseinheit entsprechen der handelsüblichen VE 10.
Material, Schutz und Kompatibilität
Hergestellt aus flexiblem Weich-PVC, schützt die Tasche Dokumente vor Schmutz und leichter Feuchtigkeit. Die transparente Hülle lässt Inhalte gut lesbar und scanbar sein. Passende Kartoneinlagen mit 170/160 g/m² können bei Bedarf ergänzt werden.
Einsatznutzen und Anwendungsszenarien
Ideal zur Behälterkennzeichnung an Kisten, auf Paletten oder an Arbeitsplätzen: Dokumente sind sofort sichtbar und dauerhaft zugänglich, Abläufe werden beschleunigt und Prozesssicherheit erhöht. Besonders geeignet für Bereiche, in denen Dokumente häufig entnommen und eingesehen werden müssen.
Produktdetails auf einen Blick
- Produkt: Sichttasche, Beleghalter
- Format: DIN A7 quer
- Material: Weich-PVC, transparent
- Befestigung: selbstklebend, 1 Schaumklebestreifen
- Verpackungseinheit: 10 St./Pack.
- Gefahrgut: nein
- Herkunft: DE
Sichttasche selbstklebend, DIN A7 quer, transparent, Weich-PVC, 1 Schaumklebestreifen
| Format | DIN A7 quer |
| Material | Weich-PVC |
| Farbe | transparent |
| Art der Befestigung | selbstklebend |
| Klebestreifen | mit 1 Schaumklebestreifen |
| Schutzklappe | ohne Schutzklappe |
VERWANDTE PRODUKTE
Gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher
Beim Kauf in diesem Shop gelten für Verbraucher (B2C) die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für neue Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Geschäftskunden (B2B) gelten die jeweils vereinbarten vertraglichen Regelungen.



