REACH-Verordnung: Sicherheit & Transparenz bei ORGATEX
Bei ORGATEX sind Sicherheit, Qualität und gesetzeskonformes Handeln zentrale Bestandteile unserer Unternehmenswerte.
Wir entwickeln und vertreiben Erzeugnisse – keine chemischen Stoffe oder Gemische – und erfüllen daher die Anforderungen der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) entsprechend unserer Rolle in der Lieferkette.

Was bedeutet REACH?
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals und regelt den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen in der EU.
Die Verordnung betrifft sowohl:
- Hersteller von Stoffen
- Importeure
- Formulierer
- nachgeschaltete Anwender (“Downstream User”)
- Händler von Erzeugnissen
Erzeugnisse können Stoffe enthalten, unterliegen jedoch nicht selbst der Registrierungspflicht.
Unsere Rolle unter der REACH-Verordnung
ORGATEX handelt nicht mit chemischen Stoffen oder Zubereitungen. Alle unsere Produkte sind Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung.
Erzeugnisse können nicht registriert werden.
Registrierungspflichtig sind nur Einzelstoffe, die sich in Erzeugnissen befinden könnten.
Somit besteht für ORGATEX keine direkte Registrierungspflicht nach REACH.
Als Entwickler, Hersteller und Vertreiber von Organisationsmitteln gelten wir gemäß REACH-Verordnung als **nachgeschalteter Anwender („Downstream User“) **.
Unsere Aufgaben als Downstream User bestehen u. a. darin:
- unsere Lieferanten über die Anwendungsgebiete unserer Produkte zu informieren
- Kundenanwendungen abzustimmen, wenn sie uns nicht bereits bekannt sind
- sicherzustellen, dass verwendete Stoffe ordnungsgemäß registriert wurden
- die Lieferkette transparent und konform zu halten
Wir stehen hierzu in engem Austausch mit unseren Lieferanten.
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand verwenden wir keine Materialien oder Stoffe, die nach REACH nicht registriert sind oder künftig nicht registriert werden.
Was bedeutet das für Sie als Kunde?
- ORGATEX-Produkte unterliegen keiner Registrierungspflicht
- Sie erhalten Erzeugnisse, die REACH-konform in der EU hergestellt werden.
- Wir informieren Sie, falls ein Produkt relevante SVHC-Stoffe über 0,1 % enthalten sollte (gemäß Artikel 33 REACH).
- Wir beobachten regelmäßig die SVHC-Liste der ECHA.
- Bei Bedarf stellen wir Dokumente & Konformitätsunterlagen bereit.
So gewährleisten wir Transparenz, Produktsicherheit und rechtliche Konformität.

