Beschreibung
Sichttasche für Dokumente: Ordnung direkt am Ort des Geschehens
Für Lager/Produktion/Logistik – klare Kennzeichnung, schnelle Orientierung, Barcode- und QR-Code-scannerlesbar. Die magnetische Sichttasche als Beleghalter vereinfacht die Ablage von Arbeitsanweisungen, Lieferscheinen und Checklisten direkt an Regal, Maschine oder KLT.
Sichere Befestigung und praktischer Schutz
Befestigung: magnetisch mit 2 Magnetstreifen – ideal für glatte metallische Flächen. Material: Weich-PVC, grün, mit Schutzklappe für Spritzwasser- und Staubschutz. Öffnung: oben; transparente Abdeckung ermöglicht problemloses Scannen und Lesen ohne Herausnehmen der Einlage.
Format, Verpackung und Einsatz
Format: DIN A4 quer. Verpackungsmenge: VE 10. Gefahrenhinweis: Gefahrgut: nein. Made in Germany.
Wie dieses Produkt Ihre Abläufe verbessert
Problem: Die Suche nach Dokumenten kostet Zeit und führt zu Verzögerungen. Lösung: Die Sichttasche schafft einen festen, geschützten Platz für Standardarbeitsanweisungen und Lieferscheine direkt am Arbeitsplatz. Der Mitarbeiter findet Informationen sofort, scannt bei Bedarf den Barcode und reduziert Suchzeiten sowie Fehlgriffe.
Passendes Zubehör und Kompatibilität
Passende Kartoneinlagen unterstützen klare Beschriftungen; die Sichttasche reiht sich nahtlos in Regalkennzeichnungs- und Behälterkennzeichnungssysteme ein.
Kurz und prägnant
Sichttasche magnetisch, grün, DIN A4 quer, mit Schutzklappe, 2 Magnetstreifen, VE 10, Beleghalter.
Suchbegriffe: Sichttasche magnetisch, Farbleitsystem, Spritzwasserschutz, Beleghalter, DIN A4 quer, 2 Magnetstreifen
| Format | DIN A4 quer |
| Maße | DIN A4 quer |
| Material | Weich-PVC |
| Oberfläche | verzinkt |
| Farbe | grün |
| Art der Befestigung | magnetisch |
| Magnetisch | 2 Magnetstreifen |
| Schutzklappe | mit Schutzklappe |
VERWANDTE PRODUKTE
Gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher
Beim Kauf in diesem Shop gelten für Verbraucher (B2C) die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für neue Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Geschäftskunden (B2B) gelten die jeweils vereinbarten vertraglichen Regelungen.

