Beschreibung
Magnetfolie Zuschnitt 400 x 600 mm – Sichtbare Kennzeichnung mit starker Haftung
Für Lager/Produktion/Logistik – klare Kennzeichnung und Fernwirkung auf Metallflächen. Diese Magnetfolie im Zuschnitt 400 x 600 mm (H x B) eignet sich für großflächige Regalschilder, Gangkennzeichnung und Blocklagerbeschilderung, wenn hohe Sichtbarkeit gefordert ist.
Warum dieses Produkt hilft
- Reduziert Suchzeiten und Fehlgriffe durch deutlich sichtbare Markierungen im Lager.
- Ermöglicht klare Zonierung von Wegen und Lagerbereichen zur Verbesserung von Sicherheit und Materialfluss.
Technische Merkmale
- Format: 400 x 600 mm (H x B).
- Material: Magnetfolie mit PVC-beschichteter Oberfläche.
- Materialstärke: 0,9 mm.
- Farbe: Gelb.
- Befestigung: magnetisch; geeignet für glatte, metallische Untergründe.
- Gefahrgut: nein.
Praktische Vorteile
- Fernlesbarkeit: Großformat für hohe Sichtbarkeit in Gängen und Blocklagern.
- Anpassbar: Zuschneidbar auf kleinere Formate für Regalfächer oder spezielle Anwendungen.
- Kompatibilität: Ideal in Kombination mit Kartoneinlagen und Etiketten für strukturiertes visuelles Management.
Einsatzempfehlungen
- Zonierung und Wegeführung: Gelbe Magnetfolien für Signalwirkung bei Sicherheits- und Verkehrskennzeichnungen.
- Regalkennzeichnung und Blocklager: Als großflächiges Schild oder Hintergrund für Einschub- oder Aufklebetiketten.
- Ergänzung: Magnetband oder weitere Magnetfolien zur Fixierung von Informationshaltern verwenden.
Einkauf und Verpackung
- Verpackungsmenge: ST (1 Stück).
- Mindestbestellmenge: 1 ST.
- Herkunft: Made in Germany.
Kurz und bündig – Schlagworte
Magnetfolie Zuschnitt, 400 x 600 mm, PVC-beschichtet, 0,9 mm, Gelb, magnetisch, Großformat, Regalkennzeichnung, Blocklager
| Breite | 600 mm |
| Höhe | 400 mm |
| Maße | 400 x 600mm (H x B) |
| Material | Magnetfolie |
| Farbe | gelb |
| Art der Befestigung | magnetisch |
VERWANDTE PRODUKTE
Gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher
Beim Kauf in diesem Shop gelten für Verbraucher (B2C) die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für neue Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Geschäftskunden (B2B) gelten die jeweils vereinbarten vertraglichen Regelungen.
