Beschreibung
Lager-Schild für schnelle Orientierung im Regal
Für Lager/Produktionsbereich – klare Kennzeichnung und schnelle Orientierung zur Vermeidung von Suchzeiten und Fehlgriffen. Dieses magnetische Etikett bringt Ordnung in Regalfächer und KLT-Stapel und unterstützt ein effizientes visuelles Management.
Magnetische Befestigung und Materialvorteile
Magnetfolie mit PVC-beschichteter Oberfläche sorgt für sicheren Halt auf metallischen, ebenen Flächen. Materialstärke 0,9 mm bietet gute Stabilität und ist beschreibbar. Die Ausführung „am Bogen angestanzt“ erleichtert die Handhabung beim Entnehmen einzelner Etiketten.
Format, Farbe und Sichtbarkeit
Format 35 x 120 mm (H x B); Höhe 35 mm, Breite 120 mm. Signalgelb erhöht die Sichtbarkeit in Regalgassen und eignet sich ideal für Farbleitsysteme zur Zonierung von Lagerbereichen.
Anwendungsnutzen und Einsatzszenarien
- Regalfachkennzeichnung: Klar lesbare Etiketten für Artikelplätze und Behälter.
- Reduzierung von Suchzeiten: Mitarbeiter finden Lagerplätze schneller, Scans von Barcodes oder QR-Codes sind durch die glatte Oberfläche möglich.
- Integration in Lean Management: Unterstützt 5S-Maßnahmen und Kanban-Stationen durch eindeutige visuelle Hinweise.
Produktdaten und Einkaufshinweise
Verpackungsmenge: 100 Stück pro Packung. Direkt verkaufbar; Ursprungsland DE. Gefahrgut: nein. Gewicht je Etikett beträgt ca. 0,01225 kg.
Kompatibilität und Ergänzungen
Passend zu Magnetfolien und Magnetbändern als Befestigungszubehör; eignet sich zur Kombination mit Kartoneinlagen für bedruckte Labels.
Kurz und prägnant: Lager-Schild, magnetisch, 35 x 120 mm, gelb, 0,9 mm, VE 100, Made in Germany
Sichttasche magnetisch, Farbleitsystem, Magnetfolie 0,9 mm
| Breite | 120 mm |
| Höhe | 35 mm |
| Maße | 35 x 120mm |
| Material | Magnetfolie |
| Farbe | gelb |
| Ausführung | am Bogen angestanzt |
| Art der Befestigung | magnetisch |
VERWANDTE PRODUKTE
Gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher
Beim Kauf in diesem Shop gelten für Verbraucher (B2C) die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für neue Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Geschäftskunden (B2B) gelten die jeweils vereinbarten vertraglichen Regelungen.
