Beschreibung
Warnhinweis sichtbar und robust am Boden
Das LongLife Bodenschild im Dreiecksformat (Ø 600 mm) signalisiert mit schwarzer Grundfläche und gelber Fläche die Warnung vor Handverletzungen und orientiert sich an ASR A1.3. Die grob strukturierte PVC‑Oberfläche sorgt für hohe Beständigkeit gegen mechanische Beanspruchung und bessere Griffigkeit.
Sichere Wegeführung und Gefahrenprävention
Als visuelles Werkzeug reduziert das Schild Verunsicherung an Arbeitsplätzen mit Handarbeitsprozessen. Einsatz an Maschinenbereichen, Förderübergaben oder Packstationen macht Gefahrenstellen sofort erkennbar und unterstützt die Trennung von Fußwegen und Arbeitszonen. So trägt das Schild direkt zur Verringerung von Unfallrisiken und zu einem geordneten Materialfluss bei.
Einfache Montage und Alltagstauglichkeit
Das Schild ist selbstklebend ausgeführt und lässt sich schnell an glatten Bodenflächen anbringen. Die robuste PVC‑Ausführung ist für den typischen Hallenverkehr konzipiert und hält gegenüber regulärer Beanspruchung zuverlässig stand. Verpackungseinheit: 1 ST, Mindestbestellmenge: 1 ST.
Normkonforme Sichtbarkeit und Anwendungsempfehlung
Das Symbol „Warnung vor Handverletzungen“ entspricht der gängigen Zeichenpraxis gemäß ASR A1.3 und schafft klare Orientierung für Mitarbeitende. Ideal kombinierbar mit Längsmarkierungen, Stellplatzkennzeichnungen oder zusätzlichen Bodenschildern für eine konsistente Sicherheitskennzeichnung auf dem Shopfloor.
Üblicherweise innerhalb eines Tages versendet (sofern lieferbar).
| Durchmesser | 600 mm |
| Maße | Ø 600 mm |
| Material | PVC |
| Oberfläche | grob strukturiert |
| Farbe | schwarz/gelb |
| Art der Befestigung | selbstklebend |
| Form | Dreieck |
| Druck | "Warnung vor Handverletzungen", Anlehnung an ASR A1.3 |
| Symbol | Warnung vor Handverletzungen |
| Schildtyp | Warnzeichen |
| Ausführung | Bodenschild |
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Gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher
Beim Kauf in diesem Shop gelten für Verbraucher (B2C) die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für neue Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Geschäftskunden (B2B) gelten die jeweils vereinbarten vertraglichen Regelungen.


