Beschreibung
LongLife Bodenschild: Klare Verbotskennzeichnung für sichere Wege
Produktübersicht
Das runde Bodenschild hat einen Durchmesser von 600 mm und ist aus robustem PVC gefertigt. Die hochwertige Farbgebung in schwarz/rot/weiß trägt das Verbotszeichen „Keine schwere Last“ in Anlehnung an ASR A1.3. Die Oberfläche ist grob strukturiert und für den industriellen Einsatz ausgelegt.
Einsatzgebiet und Nutzen
Dieses LongLife Schild eignet sich zur dauerhaften Kennzeichnung von Flächen, auf denen das Abstellen oder Befahren mit schweren Lasten untersagt ist. Durch die großzügige Größe und die kontraststarke Farbgebung werden Sperrflächen und Verbotszonen im Arbeitsumfeld sofort erkennbar. So verhindern Sie Fehlstellungen von Paletten und reduzieren Gefährdungen sowie Prozessstörungen.
Material, Oberfläche und Montage
Das Schild besteht aus PVC und verfügt über eine grob strukturierte Oberfläche, die auch bei industriellen Beanspruchungen sichtbar bleibt. Die Befestigung erfolgt selbstklebend, was eine schnelle, werkzeuglose Montage direkt auf dem Boden ermöglicht. Bei Bedarf lässt sich das Schild einfach und sauber anbringen.
Passende Lösungen und Anwendungsszenarien
Als Teil des visuellen Managements markiert dieses Schild Sperrflächen an Produktionslinien, Lagerplätzen und Verkehrswegen. In Kombination mit farbcodierten Bodenmarkierungen und Längsmarkierungen schafft es klare Zuordnungen und unterstützt 5S‑Maßnahmen sowie ein effektives Shopfloor Management.
Logistische Angaben
Verpackungseinheit: 1 ST. GTIN: 4050827113502. Üblicherweise innerhalb eines Tages versendet (sofern lieferbar).
| Durchmesser | 600 mm |
| Maße | Ø 600 mm |
| Material | PVC |
| Oberfläche | grob strukturiert |
| Farbe | schwarz/rot/weiß |
| Art der Befestigung | selbstklebend |
| Form | Rund |
| Druck | "Keine schwere Last", Anlehnung an ASR A1.3 |
| Symbol | Keine schwere Last |
| Schildtyp | Verbotszeichen |
| Ausführung | Bodenschild |
VERWANDTE PRODUKTE
Gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher
Beim Kauf in diesem Shop gelten für Verbraucher (B2C) die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für neue Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Geschäftskunden (B2B) gelten die jeweils vereinbarten vertraglichen Regelungen.


