Beschreibung
KAN-Label: Klare Kanban-Kennzeichnung für Behälter und KLT
Für Lager/Produktion/Logistik – Schnelle Orientierung, sichere Kanban-Prozesse und fehlerfreie Materialbereitstellung. Das KAN-Label ist eine Etikettenhülle im Format 1/3 DIN A4 (99 x 209 mm), ausgelegt für den Einschub an der Schmalseite und orientiert an der VDA 4902-Norm.
Praktischer Nutzen und Einsatz
- Behälterkennzeichnung: Ideal für KLT, Euroboxen und Behälter, um Kanban-Karten, Barcodes oder Picklisten geschützt und sichtbar zu platzieren.
- Prozessbeitrag: Vermeidet Fehlentnahmen und reduziert Suchzeiten, indem Informationen direkt am Behälter sichtbar und scannerlesbar gehalten werden.
Material und Format
- Format / Größe: 1/3 DIN A4, 99 x 209 mm (H x B).
- Material: Kombination aus Hart- & Weich-PVC; Farbe schwarz.
- Ausführung: Drei Seiten geschlossen mit Einschub an der Schmalseite.
Befestigung, Schutz und Kompatibilität
- Schutz und Handling: Die an drei Seiten geschlossene Ausführung schützt Einlagen vor Verschmutzung und mechanischer Belastung beim Transport.
- Normbezug: Anlehnung an VDA 4902 sorgt für Kompatibilität mit gängigen Kanban-Karten und Behälterformaten.
- Zubehör: Passende Kartoneinlagen können zur Stabilisierung und besseren Beschriftung verwendet werden.
Packung, Bestellung und Produktion
- Verpackungseinheit: 50 Stück pro Packung (PA).
- Mindestbestellmenge: 1 PA.
- Herkunft: Made in Germany, direkt verkaufbar.
Besondere Merkmale
- Farbe schwarz für dezente Kennzeichnung oder zur Integration in farbcodierte Systeme.
- Gefahrgut: nein.
Suchbegriffe / SEO
KAN-Label, Etikettenhülle magnetisch möglich, Kanban-Hülle, 1/3 DIN A4, VDA 4902, Behälterkennzeichnung, KLT-Tasche, VE 50.
| Breite | 209 mm |
| Höhe | 99 mm |
| Format | 1/3 DIN A4 |
| Maße | 1/3 DIN A4, 99 x 209mm |
| Material | Hart- & Weich-PVC |
| Farbe | schwarz |
VERWANDTE PRODUKTE
Gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher
Beim Kauf in diesem Shop gelten für Verbraucher (B2C) die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für neue Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Geschäftskunden (B2B) gelten die jeweils vereinbarten vertraglichen Regelungen.





