Beschreibung
Cardplan‑Tafel für kleine Belege: Schnelle Übersicht, klare Struktur
Produktbeschreibung
Die Cardplan‑Einstecktafel ist ausgelegt für DIN A7 quer / A8 hoch und misst 1085 × 500 mm (H × B). Mit einer Beleghöhe von 74 mm, einem Sichtrand von 20 mm und einer Einstecktiefe von 54 mm bietet die Tafel Platz für 51 Einsteckschuppen und eignet sich ideal zur Aufnahme kleiner Belege und Karten.
Material und Aufbau
Die Tafel ist in einem hellgrauen Design gehalten und besteht aus robustem Greyboard mit strapazierfähigen Einsteckschuppen. Das modulare System erlaubt die Kombination mit anderen Cardplan‑Modulen und die Montage in Halterahmen oder auf Laufschienen.
Funktionaler Nutzen im Betrieb
Als Werkzeug des Visual Managements reduziert die Cardplan‑Tafel Suchzeiten und Fehlgriffe: Jeder Beleg hat seinen festen Platz, Informationen sind sofort sichtbar und Änderungen lassen sich schnell einstecken. In Fertigung, Montage und Lager sorgt die Tafel für transparente Material‑ und Auftragskennzeichnung und unterstützt Kanban‑Prozesse durch klare Beleghöhen und standardisierte Formatlogik.
Montage und Erweiterbarkeit
Die Tafel ist kompatibel mit gängigen Trägersystemen wie Halterahmen, Laufschienen und Senkrechtteilern. Zubehör wie Ampelwinkel oder verstellbare Bodenleisten kann zur Statusanzeige und zonenspezifischen Anpassung ergänzt werden.
Verpackung und Bestellangaben
Verpackungseinheit: 1 ST. Gewicht (Netto): 8,5 kg. GTIN: 4050827026420. Preis: auf Anfrage. Üblicherweise innerhalb eines Tages versendet (sofern lieferbar).
| Breite | 500 mm |
| Höhe | 1085 mm |
| Einstecktiefe | 54 mm |
| Beleghöhe | 74 mm |
| Format | DIN A7 quer / A8 hoch |
| Sichtrand | 20 mm |
| Maße | 1085 x 500mm |
| Farbe | grau |
| Anzahl der Einsteckschuppen | 51 Stück |
| Ausführung | Beleghöhe: 74mm; Einstecktiefe: 54mm; Einsteckschuppen: 51 Stück |
VERWANDTE PRODUKTE
Gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher
Beim Kauf in diesem Shop gelten für Verbraucher (B2C) die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für neue Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Geschäftskunden (B2B) gelten die jeweils vereinbarten vertraglichen Regelungen.
